Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Notar insbesondere für Rechtsgeschäfte aus den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht (Testamente, Erbverträge), Familienrecht (Eheverträge,
Scheidungsfolgenvereinbarungen) und Gesellschaftsrecht (Gründung und Betreuung von Unternehmen) zuständig.
Formell beurkundet der Notar Verträge oder Erklärungen und beglaubigt Unterschriften oder Abschriften. Bevor jedoch die eigentliche Urkunde erstellt wird, ermittelt der Notar als unabhängiger und
unparteiischer Betreuer aller Beteiligten den Sachverhalt, der Gegenstand einer Beurkundung sein soll. Er unterbreitet und erläutert ggf. sodann seine auf den Einzellfall bezogenen
Gestaltungsvorschläge.
Weitergehende Informationen über Notare und ihr Berufsbild finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnotarkammer (http://www.bnotk.de) unter der Rubrik "Der Notar".
Unsere Notare Dr. Georg Trapp und Stefan
Kremer stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Unsere seit langem mit allen notariellen Fragestellungen befasste Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Wronski steht für Rückfragen unter der Telefonnummer
0201/87223-16 zur Verfügung.