Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht sind seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1967 Schwerpunkte
der juristischen Beratung und Vertretung. Dabei hat der Kanzleigründer Dr. Gerhard Trapp im Rahmen seiner anwaltlichen und notariellen Tätigkeit bis zu seinem Ausscheiden aus der Sozietät im Jahr
2006 stets Wert darauf gelegt, alle Mandanten juristisch fundiert aber auch betriebswirtschaftlich sinnvoll zu beraten. Hierdurch sind langjährige, vertrauensvolle Mandatsverhältnisse
entstanden.
Dieser Tradition fühlen wir uns verpflichtet.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Georg Trapp, Rechtsanwalt Dr. Bernd Brüggemann und Rechtsanwalt und Notar Stefan Kremer,
die jeweils seit dem Jahre 1996 zur Anwaltschaft zugelassen sind, konnten diese Zusammenarbeit fortsetzen und neue Mandantenbeziehungen auch in anderen Rechtsbereichen – insbesondere dem
Familienrecht – aufbauen.